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Verdienst- und Entlohnung - Zulagen
LAG München - ArbG München
29.1.2020
11 Sa 502/19
Die Kläger haben keinen Anspruch auf die Wechselschichtzulage bzw. Zusatzurlaub, da sie zum einen nicht in einem Arbeitsbereich beschäftigt sind, in dem rund um die Uhr gearbeitet wird bzw. einer solchen "Rund-um-die-Uhr"-Tätigkeit nicht unterliegen.(Rn.44)(Rn.47)
1. Wechselschicht im tariflichen Sinn (§ 7 Abs 1 TVöD BT-F) liegt nur dann vor, wenn in einem Arbeitsbereich, in dem der Beschäftigte tätig ist, an allen Kalendertagen ununterbrochen 24 Stunden gearbeitet wird.(Rn.45)
2. Anspruchsvoraussetzung für die Zulage wegen ständiger Wechselschichtarbeit ist die tatsächliche Erbringung jeder der verschiedenen Schichtarten.(Rn.54)
TVöD BT-F § 7 Abs 1, § 8 Abs 5, § 27 Abs 1
Aktenzeichen: 11Sa502/19 Paragraphen: Datum: 2020-01-29 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=10166 Verdienst- und Entlohnung - Zulagen
LAG München - ArbG München
28.1.2020
6 Sa 513/19
Zahlung einer Zulage - Zusatzurlaub wegen (streitiger) Wechselschichtarbeit
1. Arbeitnehmer erhalten nach § 23 Abs. 2 TVÜ-VKA i.V.m. § 24 BMT-G eine Wechselschichtzulage, wenn sie nach einem Schichtplan zur Arbeit eingeteilt werden und Wechselschichtarbeit leisten müssen. Dafür ist es nicht erforderlich, dass sie tatsächlich in allen Schichten eingesetzt werden, sondern es reicht hin, dass sie in allen Schichtarten eingesetzt werden können.
2. Arbeitnehmer müssen allerdings regelmäßig monatlich einmal in Nachtschicht tätig werden. Es kommt allein auf die Einteilung zur Nachtschicht an, nicht darauf, ob diese tatsächlich geleistet worden war oder ggf. wegen Urlaubs, Krankheit oder Arbeitskampf ausgefallen war.
3. Nachtschichtarbeit liegt dann vor, wenn Arbeitnehmer "rund um die Uhr" eingesetzt werden können. Davon ist nicht die Rede, wenn sie in einem Zeitraum (hier: 01:00 Uhr bis 03:00 Uhr) nicht einplanbar sind; unerheblich ist, dass sie in dieser nur deswegen nicht eingeplant werden können, weil sie eine mögliche Option, auch zu dieser Zeit zu arbeiten,
nicht ergriffen haben. Der Umstand, dass sie in erheblichem Umfang in Schichten arbeiten, die mehr als zur Hälfte während der tariflichen Nachtzeit abgeleistet werden, ändert daran nichts.
4. Erhalten Arbeitnehmer keine Wechselschichtzulage, steht ihnen auch kein Zusatzurlaub wegen Wechselschichtarbeit nach § 27 Abs. 1 TVöD-F zu.
TVG § 3 Abs 1, § 4 Abs 1
ArbGG § 64 Abs 2b, § 64 Abs 6 S 1, § 66 Abs 1
Aktenzeichen: 6Sa513/19 Paragraphen: Datum: 2020-01-28 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=10164 Verdienst- und Entlohnung - Zulagen
LAG München - ArbG Rosenheim
13.11.2019
11 Sa 375/19
Übertarifliche Zulage - Busfahrer - Arbeitsvertragsauslegung - Haustarifvertrag - konkludente Vertragsänderung - Verwirkung
Der arbeitsvertragliche Anspruch auf Zahlung von Zulagen kommt nicht zum Zuge, da vorrangig der tarifliche Anspruch greift, der auch erfüllt ist.(Rn.77)
1. Firmentarifverträge stellen gegenüber Flächentarifverträgen stets die speziellere Regelung dar.(Rn.88)
2. Auch das nachträgliche Verhalten von Vertragsparteien und eine feststehende Vertragspraxis können für die Auslegung von Verträgen bedeutsam sein, falls sich hieraus Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen ergeben.(Rn.90)
3. In der Zahlung eines Tariflohns nach Inkrafttreten eines Haustarifvertrages kann ein konkludentes Angebot des Arbeitgebers auf Änderung des Arbeitsvertrages dahingehend liegen, statt einzeln ausgewiesener Zulagen eine Gesamtgrundvergütung zu zahlen, welches
der Arbeitnehmer durch widerspruchsloses Weiterarbeiten ohne Monieren konkludent akzeptieren kann und der Arbeitsvertrag in der Folge den Gesamtgrundlohn als vertragliche Vergütung vorsieht.(Rn.93)
4. Bei einem Zeitraum von 15 Jahren sind im Rahmen der Verwirkung nur noch geringe Anforderungen an ein Umstandsmoment zu stellen, so dass es zur Entstehung schutzwürdigen Vertrauens beim Arbeitgeber als ausreichend anzusehen ist, wenn der Arbeitnehmer über diesen Zeitraum eine in Lohnabrechnungen ausgewiesene höhere Vergütung, wie
auch die Lohnabrechnungen selbst, widerspruchslos entgegengenommen und damit die Lohnzahlungen als auf die geschuldete Leistung bezogen in vollem Umstand als Erfüllung akzeptiert hat.(Rn.96)
BGB § 133, § 157, § 145, § 242
Aktenzeichen: 11Sa375/19 Paragraphen: Datum: 2019-11-13 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=10104 Verdienst- und Entlohnung - Nachtarbeitszuschlag Feiertagsvergütung Zulagen
LAG Mecklenburg-Vorpommern - ArbG Schwerin
7.8.2019
3 Sa 154/18
Berechnung der Nacht- und Sonntagszuschläge nach Vertragsänderung
Treffen die Arbeitsvertragsparteien eine abschließende Vereinbarung zur Zahlung von Nacht- und Sonntagszuschlägen unter Bezugnahme auf die bisher im Betrieb geltende Berechnungsgrundlage für derartige Zuschläge, so bleibt diese unabhängig davon maßgeblich, ob dem Arbeitnehmer alle Einzelheiten der Berechnungsgrundlage im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt gewesen sind.
BGB § 133, § 157
Aktenzeichen: 3Sa154/18 Paragraphen: Datum: 2019-08-07 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9884 Verdienst- und Entlohnung - Zulagen
BAG - LAG Hamm
8.11.2017
10 AZR 501/16
Tarifliche Zulage - spanabhebende Holzbearbeitungsmaschine
Aktenzeichen: 10AZR501/16 Paragraphen: Datum: 2017-11-08 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9554 Verdienst- und Entlohnung - Zulagen
BAG
20.9.2017
6 AZR 474/16
Theaterbetriebszulage für einen Betriebstechniker
Wird ein Hauptantrag durch das Landesarbeitsgericht abgewiesen und nach einem Hilfsantrag erkannt, setzt eine Entscheidung über den Hauptantrag im Revisionsverfahren voraus, dass der durch die Abweisung dieses Antrags beschwerte Kläger die Revision oder Anschlussrevision verfolgt. Legt nur der Beklagte Revision ein, erwächst die Abweisung des
Hauptantrags in Rechtskraft.
Aktenzeichen: 6AZR474/16 Paragraphen: Datum: 2017-09-20 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9533 Verdienst- und Entlohnung - Zulagen
LAG Baden-Württemberg - ArbG Ulm
24.10.2016
1 Sa 12/16
Anspruch auf eine Vorhandwerkerzulage nach § 15 Abs. 3 TV EntgO Bund
§ 15 Abs. 3 TV EntgO Bund setzt für die Gewährung der sog. Vorhandwerkerzulage voraus, dass der Beschäftigte kumulativ 1. einer Arbeitsgruppe im Tarifsinn vorsteht und selbst mitarbeitet sowie 2. durch den Arbeitgeber schriftlich zum Vorhandwerker bestellt worden ist.
Der Beschäftigte hat jedoch einen Anspruch auf die Bestellung zum Vorhandwerker, sofern die Voraussetzungen zu 1. erfüllt sind. Die Bestellung zum Vorhandwerker liegt nicht im freien Ermessen des Arbeitgebers.
Aktenzeichen: 1Sa12/16 Paragraphen: Datum: 2016-10-24 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9415 Verdienst- und Entlohnung - Zulagen
FG Niedersachsen
25.5.2016
2 K 11208/15
Einkommensteuer 2013
Ein einem Polizeibeamten gezahlte Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten ist dann nach § 3b EStG steuerfrei, wenn sie nach den tatsächlich geleisteten Nachtdienststunden bemessen wird, auch wenn als weitere Voraussetzung für die Zulagengewährung Dienst zu wechselnden Zeiten hinzutreten muss.
EStG § 3b
Aktenzeichen: 2K11208/15 Paragraphen: EStG§3b Datum: 2016-05-25 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9297 Verdienst- und Entlohnung - Zulagen
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Cottbus
11.3.2016
2 Sa 1777/15
Eine arbeitsvertragliche Teamleiterzulage ist mit einem tariflichen Branchenzuschlag für Leiharbeitnehmer nicht verrechenbar.
BGB § 611 Abs 1
Aktenzeichen: 2Sa1777/15 Paragraphen: BGB§611 Datum: 2016-03-11 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9298 Arbeits- und Angestelltenrecht Verdienst- und Entlohnung - Teilzeitarbeit Zulagen
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Berlin
3.3.2016
5 Sa 1784/15
Ratierliche Kürzung einer tarifvertraglichen Pflegezulage bei Teilzeit
Die Pflegezulage nach § 3 Nr. 2 des Vitanas-Entgelttarifvertrages ist an Teilzeitmitarbeiterinnen trotz Fehlens einer entsprechenden ausdrücklichen Regelung nur anteilig entsprechend ihrer monatlichen Arbeitszeit zu zahlen.
TzBfG § 4 Abs 1 S 2
Aktenzeichen: 5Sa1784/15 Paragraphen: TzBfG§4 Datum: 2016-03-03 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9304
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