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Verdienst- und Entlohnung - Urlaubsabgeltung
LAG Mecklenburg-Vorpommern - ArbG Schwerin
12.5.2020
5 Sa 197/19
Auslegung einer Ausgleichsklausel in einem Prozessvergleich - Urlaubsabgeltung
1. Ausgleichsklauseln in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich oder in einem Aufhebungsvertrag sind im Interesse klarer Verhältnisse grundsätzlich weit auszulegen. Durch eine Ausgleichsklausel im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wollen die Parteien in der Regel das Arbeitsverhältnis abschließend bereinigen
und alle Ansprüche erledigen, gleichgültig, ob sie an diese dachten oder nicht.
2. Die in einem Prozessvergleich vereinbarte Klausel "Damit sind sämtliche Ansprüche der Parteien aus dem beendeten Arbeitsverhältnis und diesem Rechtsstreit – gleich aus welchem Rechtsgrund – erledigt und erloschen" erfasst auch Ansprüche auf Urlaubsabgeltung.
BGB § 133, § 157
TVG § 4 Abs 4
BUrlG § 7 Abs 4, § 13 Abs 1
Aktenzeichen: 5Sa197/19 Paragraphen: Datum: 2020-05-12 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=10161 Arbeits- und Angestelltenrecht Verdienst- und Entlohnung - Urlaubsrecht Urlaubsabgeltung Urlaubsgeld
LAG Köln - ArbG Köln
12.9.2019
6 Sa 224/19
Verwendet eine abstrakt-generelle Regelung (hier ein Tarifvertrag) den Begriff „vorausgehendes Beschäftigungsjahr“ sind damit grundsätzlich die vorausgehenden 365 Tage des Beschäftigungsverhältnisses gemeint und nicht etwa das vorausgehende vom 1. Januar bis 31. Dezember reichende Kalenderjahr.
BGB § 611
BUrlG § 11, § 13
Aktenzeichen: 6Sa224/19 Paragraphen: Datum: 2019-09-12 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9967 Arbeits- und Angestelltenrecht Verdienst- und Entlohnung - Urlaubsrecht Urlaubsabgeltung
LAG Rheinland-Pfalz - ArbG Koblenz
11.09.2019
7 Sa 414/18
Der Anspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub abzugelten, entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er wird grundsätzlich gemäß § 271 BGB sofort fällig. Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den
Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung gemäß § 271 Abs. 1 BGB sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken. Fehlen Sonderregelungen, gilt der Grundsatz sofortiger Fälligkeit der Leistung. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig erkrankt ist. Der Fälligkeitszeitpunkt wird nicht bis zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit hinausgeschoben . (Leitsatz der Redaktion)
BUrlG § 7 Abs 4
SGB IX § 208 Abs 1 S 1, § 208 Abs 3
Aktenzeichen: 7Sa414/18 Paragraphen: Datum: 2019-09-11 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=10019 Verdienst- und Entlohnung - Mindestlohn Urlaubsabgeltung
LAG Rheinland-Pfalz - ArbG Trier
18.7.2019
5 Sa 26/19
Feststellungsinteresse bei einem Steuerschaden - Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist - Mindestlohn
BGB § 306
BUrlG § 7 Abs 4
MiLoG § 3
ZPO § 256 Abs 1
Aktenzeichen: 5Sa26/19 Paragraphen: Datum: 2019-07-18 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9903 Verdienst- und Entlohnung - Urlaubsabgeltung
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Berlin
31.5.2019
2 Sa 546/19
Die Parteien streiten in der zweiten Instanz nur noch um die Abgeltung von Urlaub für die Jahre 2015 bis einschließlich 2018 in Höhe von insgesamt 1.800,00 EUR brutto
BUrlG § 7 Abs 4
BGB § 26 Abs 1 TV-L, § 362
Aktenzeichen: 2Sa546/19 Paragraphen: Datum: 2019-05-31 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9880 Arbeits- und Angestelltenrecht Verdienst- und Entlohnung - Urlaubsrecht Urlaubsabgeltung
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Berlin
16.5.2019
5 Sa 1709/18
Keine Urlaubsabgeltung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses aufgrund befristeter Erwerbsminderungsrente Unionsrecht, insbesondere Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 gebieten nicht, dass § 7 Abs. 4 BUrlG dahingehend auszulegen ist, dass das Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei
befristeter Erwerbsminderungsrente dessen Beendigung gleichzustellen ist oder dass für diesen Fall neben § 7 Abs. 4 BUrlG ein gesonderter Anspruch auf Urlaubsabgeltung tritt.
BUrlG § 7 Abs 4
EGRL 88/2003 Art 7 Abs 2
Aktenzeichen: 5Sa1709/18 Paragraphen: Datum: 2019-05-16 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9892 Arbeits- und Angestelltenrecht Verdienst- und Entlohnung - Urlaubsrecht Urlaubsabgeltung Fristen
ArbG Karlsruhe
16.3.2018
7 Ca 214/17
Verwirkung eines Anspruchs auf Urlaubsabgeltung
Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung kann verwirkt werden.
Aktenzeichen: 7Ca214/17 Paragraphen: Datum: 2018-03-16 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9598 Arbeits- und Angestelltenrecht Verdienst- und Entlohnung - Zeugnis Urlaubsrecht Urlaubsabgeltung
LAG Schleswig-Holstein - ArbG Lübeck
7.11.2017
1 Sa 29/17
Wechselseitige Zahlungsansprüche nach beendetem Arbeitsverhältnis - Korrektur Arbeitszeugnis
1. Nach deutschem Urlaubsrecht besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, einem Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis auch ohne Urlaubsantrag Urlaub zu gewähren (wie BAG v. 13.12.2016 - 9 AZR 541/15 (A) - juris).
2. Ein Arbeitnehmer muss sich grundsätzlich den ihm während eines Kündigungsrechtsstreits gewährten Urlaub eines anderen Arbeitgebers auf seinen Urlaubsanspruch gegen den alten Arbeitgeber anrechnen lassen, wenn er die Pflichten aus beiden Arbeitsverhältnissen nicht gleichzeitig hätte erfüllen können (wie BAG v. 21.2.2012 - 9 AZR 487/10 - juris).
3. Darlegungs- und beweisbelastet für den Vortrag, beim neuen Arbeitgeber sei Urlaub in bestimmtem Umfang gewährt worden, ist der in Anspruch genommene (alte) Arbeitgeber. Auf Befragen muss der Arbeitnehmer ihm über den Umfang des gewährten Urlaubs Auskunft erteilen.
4. Die Erklärung der Geschäftsführerin eines Arbeitgebers im Termin vor dem Arbeitsgericht, ein Arbeitnehmer erbringe Arbeitsleistung, die nicht zu beanstanden sei, er sei fachlich wertvoll, begründet keine Selbstbindung des Arbeitgebers dahin, dass der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis mit einer überdurchschnittlichen, guten Leistungsbeurteilung hat.
BUrlG § 5, § 6, § 7 Abs 4
BGB § 280 Abs 1, § 286 Abs 1
Aktenzeichen: 1Sa29/17 Paragraphen: Datum: 2017-11-00 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9574 Arbeits- und Angestelltenrecht Verdienst- und Entlohnung - Urlaubsrecht Urlaubsabgeltung
BAG - LAG Düsseldorf - ArbG Essen
26.10.2016
5 AZR 456/15
Feiertagsvergütung - Wirksamkeit einer Ruhensvereinbarung
Fällt ein gesetzlicher Feiertag in einen Urlaubszeitraum, besteht für den Feiertag Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG.
Aktenzeichen: 5AZR456/15 Paragraphen: Datum: 2016-10-26 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9404 Arbeits- und Angestelltenrecht Verdienst- und Entlohnung - Urlaubsrecht Urlaubsabgeltung
BAG
18.10.2016
9 AZR 45/16 (A)
Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis - Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes
Aktenzeichen: 9AZR45/16 Paragraphen: Datum: 2016-10-18 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9408
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