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Verdienst- und Entlohnung - Freizeitausgleich
LAG Niedersachsen - ArbG Osnabrück
3.6.2014
15 Sa 967/13
Vergütung und Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit
1. § 6 Abs. 4 Satz 1 des Manteltarifvertrages der X-Kliniken vom 31.10.2004 beinhaltet anders als § 49 TVöD BT K keinen institutionalisierten Freizeitausgleich, der einen Freizeitausgleich
an konkreten Tagen entbehrlich macht.
2. Eine Freistellung im Sinne des § 6 Abs. 3 des Manteltarifvertrages der X-Kliniken vom 31.10.2004 für Arbeitszeit an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, kann nicht an Tagen gewährt werden, an denen der Arbeitnehmer nach dem Dienstplan ohnehin frei hat.
BGB § 611
TVG § 1
TVöD BT-K § 49 Abs 2
Aktenzeichen: 15Sa967/13 Paragraphen: BGB§611 Datum: 2014-06-03 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=8972 Verdienst- und Entlohnung - Freizeitausgleich
BAG - Hessisches LAG
20.6.2013
6 AZR 696/11
Bezahlter Freizeitausgleich für Arbeit an einem auf einen Samstag fallenden Feiertag - Tarifauslegung - MTV Uni-Klinikum Gießen und Marburg
Aktenzeichen: 6AZR696/11 Paragraphen: Datum: 2013-06-20 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=8775 Verdienst- und Entlohnung - Bereitschaft Freizeitausgleich
BAG - LAG Niedersachsen - ArbG Lüneburg
17.12.2009
6 AZR 716/08
Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit
Aktenzeichen: 6AZR716/08 Paragraphen: Datum: 2009-12-17 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=7236 Verdienst- und Entlohnung - Freizeitausgleich
BAG - LAG Berlin - ArbG Berlin
12.12.2007
4 AZR 991/06
Anspruch auf Freizeitausgleich für Vorfesttagsarbeit für Empfänger einer Theaterbetriebszulage - Tarifauslegung
TVG § 1
MTV-TdW § 10
MTV-TdW § 15
MTV-TdW § 17
Aktenzeichen: 4AZR991/06 Paragraphen: TVG§1 MTV-TdW§10 MTV-TdW§15 MTV-TdW§17 Datum: 2007-12-12 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6325 Verdienst- und Entlohnung - Freizeitausgleich
LAG Köln - ArbG Köln
23.08.2006
3 Sa 535/06
Freistellung, Vorfeiertag, Zeitausgleich, Gleichbehandlung, Entgeltfortzahlung, Annahmeverzug, Teilzeit
1. Tarifvertragsparteien kommt bei der Vereinbarung von Tarifverträgen ein durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützter Entscheidungsspielraum zu, der lediglich willkürliche Regelungen ausschließt (hier. Berechnung einer Zeitgutschrift für eine kraft tariflicher Freistellungsregelung ausgefallenen Schicht).
2. Die sachliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung richtet sich maßgeblich nach dem Leistungszweck.
3. Annahmeverzugsansprüche kommen nicht in Betracht, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtwirksam von der Arbeitspflicht freigestellt hat.
GG Art. 3 Abs. 1, 9 Abs. 3
TzBfG § 4 Abs. 1
BGB § 615
EFZG § 2 Abs. 1
Manteltarifvertrag Deutsche Lufthansa AG § 11
Aktenzeichen: 3Sa535/06 Paragraphen: GGArt.3 TzBfG§4 BGB§615 EFZG§2 Datum: 2006-08-23 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5569
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