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Verdienst- und Entlohnung - Arbeitnehmerdarlehn
LAG Hamm - ArbG Münster
23.7.2010
7 Sa 524/10
Arbeitgeberdarlehen, Verfallklausel
Ein Arbeitgeberdarlehen, das der Arbeitnehmer zum Erwerb von Möbeln und zur Tilgung von Verbindlichkeiten erhält, unterfällt nicht der Ausschlussfrist in § 15 Ziffer 2 des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Groß- und Außenhandel NRW vom 01.10.2007.
BGB § 488
§ 15 Ziff. 2 des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Groß- und Außenhandel NRW vom 01.10.2007
Aktenzeichen: 7Sa524/10 Paragraphen: BGB§488 Datum: 2010-07-23 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=7684 Verdienst- und Entlohnung - Arbeitnehmerdarlehn
20.2.2001
9 AZR 11/00
Ansprüche eines Bauarbeitgebers auf Rückzahlung von Darlehen, die mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis niedriger als marktüblich zu verzinsen und an den Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft sind, sind "solche Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen". Werden sie nicht innerhalb der Ausschlußfristen des § 16 BRTV geltend gemacht, so verfallen sie.
Ausschlußfrist für Darlehensrückzahlung; Arbeitgeberdarlehen
BGB §§ 607, 608
Bundesrahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des Baugewerbes vom 3. Februar 1981 (BRTV) § 16
Aktenzeichen: 9AZR11/00 Paragraphen: BGB§607 BGB§608 BRTVBaugewerbe§16 Datum: 2001-02-20 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=34
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