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Verdienst- und Entlohnung - Lohnabrechnung Verzug
LAG Mecklenburg-Vorpommern - ArbG Schwerin
25.6.2019
5 Sa 231/18
Ein Arbeitnehmer hat bei Lohnrückständen keinen Anspruch auf eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB, weil diese Regelung von der speziellen arbeitsrechtlichen Vorschrift des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG verdrängt wird (Anschluss an BAG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 AZR 588/17 - und BAG, Urteil vom 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 -)
BGB § 288 Abs 5
ArbGG § 12a Abs 1
BGBEG Art 229 § 34
Aktenzeichen: 5Sa231/18 Paragraphen: Datum: 2019-06-25 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9858 Verdienst- und Entlohnung - Lohnabrechnung
LAG Köln - ArbG Köln
31.05.2007
9 Ta 27/07
Lohnabrechnung; Erläuterung; Entschädigung
1. Nach § 242 BGB i. V. m. § 82 Abs. 2 S. 1 BetrVG hat auch in betriebsratslosen Betrieben der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass ihm der Arbeitgeber die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert.
2. Dieser Anspruch bezieht sich nur auf die erteilte Lohnabrechnung und beinhaltet keinen Anspruch auf Auskunft über - nach Ansicht der klagenden Partei - nicht oder nicht im richtigen Umfang abgerechnete überobligatorische Leistungen.
3. Eine Verbindung einer Erläuterungsklage mit einem Antrag nach § 61 Abs. 2 ArbGG auf Entschädigung bei fehlender Erläuterung binnen einer bestimmten Frist und einer nach (verspäteter) Erläuterung zur beziffernden Zahlungsklage ist unzulässig.
BGB § 242
BetrVG § 82 Abs. 2 S. 1
ArbGG § 61 Abs. 2
Aktenzeichen: 9Ta27/07 Paragraphen: BGB§242 BetrVG§82 ArbGG§61 Datum: 2007-05-31 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6396 Verdienst- und Entlohnung - Abrechnung
LAG Köln - ArbG Aachen
02.03.2007
4 Sa 1309/06
Abrechnungsanspruch
Kein Anspruch auf eine erneute Abrechnung, weil der Arbeitgeber bei einer Abrechnung über eine erfolgte Zahlung den Freibetrag für eine Abfindung nicht berücksichtigt hat.
GewO § 108
BGB § 242
Aktenzeichen: 4Sa1309/06 Paragraphen: GewO§108 BGB§242 Datum: 2007-03-02 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5971 Verdienst- und Entlohnung - Abrechnung Sonstiges
LAG Köln - ArbG Köln
27.10.2006
4 Sa 796/06
Zur Anrechnung von Zwischenverdienst bei unwiderruflicher Freistellung.
BGB § 615
Aktenzeichen: 4Sa796/06 Paragraphen: BGB§615 Datum: 2006-10-27 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5588 Verdienst- und Entlohnung - Abrechnungsanspruch
BAG - LAG Baden-Württemberg - ArbG Freiburg
12.07.2006
5 AZR 646/05
Abrechnungsanspruch, Stufenklage
Sowohl § 108 GewO als auch § 36 Abs. 4 BAT betreffen nur die Abrechnung der erfolgten Zahlung. Sie gewähren keinen selbständigen Abrechnungsanspruch zur Vorbereitung eines Zahlungsanspruchs.
GewO § 108
BAT § 36 Abs. 4
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
ZPO § 254
ZPO § 260
ZPO § 263 Aktenzeichen: 5AZR646/05 Paragraphen: GewO§108 BAT§36 ZPO§253 ZPO§254 ZPO§260 ZPO§263 Datum: 2006-07-12 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=4940 Verdienst- und Entlohnung - Leistungslohn Abrechnung Sonstiges
LAG Hamburg - ArbG Hamburg
9.2.2005
5 Sa 86/04
1) Vereinbaren die Parteien in einer Zielvereinbarung eine monatliche Vorauszahlung auf den bei Erreichen des vereinbarten Ziels erdienten variablen Gehaltsanteil, kann der Arbeitnehmer nach Ablauf des Zielvereinbarungszeitraumes zuvor unterbliebene Vorauszahlungen nicht mehr einklagen.
2) Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall entweder Auskunft über den Grad der Zielerreichung (und im Wege der Stufenklage Zahlung des sich ergebenden variablen Gehalts) oder unbedingte Zahlung verlangen, wobei er als Anspruchsinhaber die Darlegungs- und Beweislast für die Zielerreichung trägt. Aktenzeichen: 5Sa86/04 Paragraphen: Datum: 2005-02-09 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=3412 Verdienst- und Entlohnung - Tantiemen Abrechnung
LAG Hamm - ArbG Bielefeld
26.11.2004
10 Sa 2236/03
Tantieme und Zielprämie, Abrechnung, eidesstattliche Versicherung, Vorlage des Testats der Wirtschaftsprüfer, Berechnung der Höhe der Zielprämien bei Freistellung und fehlender Zielvereinbarung, Urlaubsabgeltung, Verfall
Zwar war die Beklagte verpflichtet, den Tantieme- und den Zielprämienanspruch des Klägers für das Jahr 2002 ordnungsgemäß abzurechnen. Ein Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich der Richtigkeit der Tantieme- und Zielprämienabrechnung
vom 16.06.2003 hätte aber nach § 259 Abs. 2 BGB vorausgesetzt, dass Grund zu der Annahme besteht, dass die in der Abrechnung enthaltenen Angaben nicht mit der erforderlichen Sorgfalt gemacht worden sind. Die Unvollständigkeit einer Abrechnung allein genügt nicht, sie muss auf mangelnder Sorgfalt des Verpflichteten beruhen. (Leitsatz der Redaktion)
BGB § 611
BGB § 615
HGB § 87 c Aktenzeichen: 10Sa2236/03 Paragraphen: BGB§611 BGB§615 HGB§87c Datum: 2004-11-26 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=2908
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