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Tarifvertragsrecht - Baugewerbe
BAG - Hessisches LAG - ArbG Wiesbaden
12.12.2007
10 AZR 995/06
ZVK: Baugewerbe - Estrichaufrauarbeiten - Parkettleger
VTV § 1 Abs. 2 Abschnitt II
VTV § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 11
VTV § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 38
VTV § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 9
Aktenzeichen: 10AZR995/06 Paragraphen: VTV§1 Datum: 2007-12-12 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6332 Tarifvertragsrecht - Baugewerbe
LAG Berlin - ArbG Berlin
08.04.2005
6 Sa 2474/04
Bohrarbeiten
Bohrarbeiten zur Erkundung von Bodenschätzen oder zur Feststellung von Kontaminierungen i.H.a. land- oder forstwirtschaftliche Zwecke werden vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV nicht erfasst.
VTV Bau § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 6 Aktenzeichen: 6Sa2474/04 Paragraphen: VTVBau§1 Datum: 2005-04-08 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=3307 Tarifvertragsrecht Sonstige Rechtsgebiete - Tarifverträge Baugewerbe Sozialkassen Zusatzversorgungskasse
BAG - LAG Berlin - ArbG Berlin
23.02.2005
10 AZR 413/04
Baugewerbe, Tiefbauarbeiten, Beweiserhebung
Zum Auskunftsanspruch der ZVK Der Senat hat im Urteil vom 28. April 2004 (- 10 AZR 370/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 264, www.RechtsCentrum.de) eingehend begründet, welche Anforderungen an die
wechselseitige Darlegungs- und Beweislast zu stellen sind. Danach ist nicht erforderlich, dass die ZVK jede Einzelheit der im Kalenderjahr als geleistet behaupteten Tätigkeiten vorträgt. (Leitsatz der Redaktion)
VTV § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 36
ZPO § 233 Aktenzeichen: 10AZR413/04 Paragraphen: ZPO§233 VTV§1 Datum: 2005-02-23 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=3333 Sonstige Rechtsgebiete Tarifvertragsrecht - Sozialkassen Zusatzversorgungskasse Baugewerbe
BAG - LAG berlin - ArbG Berlin
28.7.2004
10 AZR 582/03
Sozialkassen - Baugewerbe - Garten- und Landschaftsbau - Pflasterarbeiten – Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung
1. Ein Betrieb, in dem arbeitszeitlich überwiegend Pflasterarbeiten ausgeführt werden, unterfällt § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 32 VTV, ohne dass es darauf ankommt, ob diese Arbeiten im Zusammenhang mit gärtnerischen oder landschaftsbaulichen Tätigkeiten stehen.
2. Trägt die ZVK vor, der Zeitanteil unstreitig verrichteter Pflasterarbeiten betrage mehr als 50 % der gesamtbetrieblichen Arbeitszeit, ist eine solche Behauptung grundsätzlich schlüssig. Behauptet der Arbeitgeber, es seien überwiegend Pflanz- und Pflegearbeiten ausgeführt worden, ist ggf. über beide Behauptungen der angebotene Beweis zu erheben. Es ist nicht erforderlich, zuvor die Wahrscheinlichkeit oder Plausibilität der jeweiligen Behauptungen
zu beweisen.
3. Die Allgemeinverbindlicherklärung des VTV erstreckt sich nicht auf solche neu gegründeten Betriebe, die innerhalb eines Jahres seit der Produktionsaufnahme unmittelbar oder mittelbar ordentliches Mitglied beim Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. geworden sind. Ist dies nicht der Fall, werden diese Betriebe für die Zeit nach Ablauf eines Jahres von der Allgemeinverbindlicherklärung erfasst. Sie bleiben aber jedenfalls ein Jahr lang beitragsfrei, weil eine Rückwirkung nicht vorgesehen ist.
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 12. November 1986 idF vom 26. Mai 1999 § 27, § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 32
Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 20. Dezember 1999 (VTV) § 21, § 1 Abs. 2 Abschnitt V Nr. 32
Einschränkung der Allgemeinverbindlicherklärung auf Antrag III Nr. 6 Buchst. b Aktenzeichen: 10AZR582/03 Paragraphen: Datum: 2004-07-28 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=2584 Tarifvertragsrecht Sonstige Rechtsgebiete - Baugewerbe Sozialkassen
Hessisches LAG - ArbG Wiesbaden
31.03.2003
16 Sa 1298/02
Geltungsbereich der Bautarifverträge Bodenreinigung, Bohr- und Sägearbeiten
1.Streiten die Parteien darüber, ob der Zweck der betrieblich ausgeführten Bohr- und Sägearbeiten darin besteht, Bauteile in Gänze zu entfernen (= Abbruch) oder Öffnungen für Türen, Fenster etc., bzw. Versorgungsleitungen zu schaffen, so ist für den Beweispflichtigen
die Benennung des Arbeitgebers als Partei ein geeignetes Beweismittel.
2. Das Reinigen und Aufrauhen von Böden mittels Hochdruckwasserstrahl ist keine bauliche Leistung iSv § 1 Abs. 2 VTV/Bau (Bestätigung des Kammerurteils v. 13.05.1991 -16 Sa 1619/90).
TVG Tve: Bau § 1
VTV/Bau § Abs.2 Aktenzeichen: 16Sa1298/02 Paragraphen: Datum: 2003-03-31 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=2778
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