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Schadensrecht - Sonstiges
LAG Hamm - ArbG Bocholt
30.10.2012
9 Sa 158/12
Der Kläger begehrt von der Beklagten eine Geldentschädigung wegen einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Aktenzeichen: 9Sa158/12 Paragraphen: Datum: 2012-10-30 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=8597 Schadensrecht - Sonstiges
BAG - LAG Düsseldorf - ArbG Düsseldorf
26.9.2012
10 AZR 370/10
1. Nach § 287 Abs. 1 ZPO entscheidet der Tatrichter unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung, ob ein Schaden entstanden ist und wie hoch er ist. Die Schätzung eines Schadens darf nur dann unterbleiben, wenn sie mangels konkreter Anhaltspunkte vollkommen "in der Luft hinge" und daher willkürlich wäre. Eine völlig abstrakte Berechnung eines Schadens, auch in Form eines Mindestschadens, ist unzulässig.
2. Dies gilt auch bei unlauterer Abwerbung von Mitarbeitern eines Konkurrenzunternehmens.
ZPO § 287 Abs 1
BGB § 249, § 252
UWG 2004 § 3, § 9
Aktenzeichen: 10AZR370/10 Paragraphen: ZPO§287 BGB§249 BGB3252 UWG§3 UWG§9 Datum: 2012-09-26 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=8645 Schadensrecht - Schadenersatz Sonstiges
LAG Schleswig-Holstein - ArbG Kiel
19.9.2011
3 Sa 182/11
Entschädigungsanspruch - Benachteilung aufgrund einer Schwerbehinderung - Nichtberücksichtigung im Bewerbungsverfahren
1. Der öffentliche Arbeitgeber ist verpflichtet, sich bewerbende, schwerbehinderte Menschen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, um ihnen zur Herstellung gleicher Bewerbungschancen die Gelegenheit zu geben, den Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch persönlich von seiner Eignung zu überzeugen. Eine Benachteiligung eines Schwerbehinderten
kann in der Versagung einer solchen Chance liegen.
2. Voraussetzung für eine ungünstigere Behandlung eines Schwerbehinderten ist, dass diese in einer vergleichbaren Situation erfolgt ist. Das Vorliegen einer vergleichbaren Situation setzt voraus, dass der Schwerbehinderte für die ausgeschriebene Stelle geeignet ist.
Vergleichbar ist die Auswahlsituation nur für Arbeitnehmer, die gleichermaßen die objektive Eignung für die zu besetzende Stelle aufweisen.
AGG § 7 Abs 1, § 1, § 15 Abs 4
Aktenzeichen: 3Sa182/11 Paragraphen: AGG§7 AGG§1 AGG§15 Datum: 2011-09-19 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=8189 Schadensrecht Arbeits- und Angestelltenrecht - Schadenersatz Sonstiges Verwirkung
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Berlin
9.12.2010
25 Sa 1959/10
Schadensersatz wegen nicht abgeschlossenen Sparvertrag trotz arbeitsvertraglicher Zusage; Verwirkung
BGB §§ 275, 280, 283, 252
Aktenzeichen: 25Sa1959/10 Paragraphen: BGB3275 BGB§280 BGB§283 BGB§252 Datum: 2010-12-09 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=7843 Schadensrecht - Sonstiges
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Berlin
29.12.2008
13 Ta 2377/08
Geldentschädigung wegen Bildveröffentlichung
Im Fall der wiederholten unerlaubten Bildveröffentlichung stellt eine im Vorprozess im Wege des gerichtlichen Vergleichs vereinbarte Vertragsstrafe, deren Höhe in das billige Ermessen des Klägers gestellt wird, eine ausreichende Kompensation der Verletzung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts dar
ZPO § 115<
BGB § 823 Abs. 1 iVm Art. 1 und 2 GG
Aktenzeichen: 13Ta2377/08 Paragraphen: ZPO§115 BGB§823 GGArt.1 GGArt.2 Datum: 2008-12-29 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6771 Schadensrecht - Sonstiges
LAG Köln - ArbG Köln
27.10.2008
5 Sa 827/08
1. Versetzt ein vorgesetzter Schichtleiter im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung über Arbeitspflichten einen Mitarbeiter eine Ohrfeige, hat er an den Arbeitnehmer ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.
2. Führt die Ohrfeige zu keinerlei weiteren Verletzungsfolgen, ist ein Schmerzensgeld von 800,00 € als Mindestbetrag angemessen; muss sich der Geschlagene hingegen in ärztliche Behandlung begeben, ist ein mehrfach höheres Schmerzensgeld angemessen.
BGB § 253
Aktenzeichen: 5Sa827/08 Paragraphen: BGB§253 Datum: 2008-10-27 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6840 Schadensrecht - Sonstiges
LAG Niedersachsen - ArbG Hannover
15.09.2008
9 Sa 525/07
1) Für die Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) kommt es bei Dauersachverhalten darauf an, ob es sich um bis zum 17.8.2006 abgeschlossene Sachverhalte handelt oder ob diese noch - wenn auch nur teilweise - noch andauern. Nur in letzterem Fall ist das AGG als neues Recht anzuwenden, weil in schon abgewickelte Rechtsbeziehungen
nicht mehr eingegriffen werden kann.
2)Die Bekräftigung einer vor dem 18.08.2006 liegenden Verletzungshandlung, z.B. durch einen Klageabweisungsantrag, stellt keine eigene Verletzungshandlung im Sinne des AGG dar.
3) Auch im Anwendungsbereich eines europäischen Gleichbehandlungsgrundsatzes ist eine Differenzierung nach der gesetzlichen und tariflichen Möglichkeit, Altersteilzeit mit anschließender Altersrente in Anspruch nehmen zu können, durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt und objektiv und angemessen. Das Differenzierungskriterium ist die anderweitige finanzielle Absicherung als Mittel des Personalabbaus.
Aktenzeichen: 9Sa525/07 Paragraphen: Datum: 2008-09-15 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6798 Schadensrecht - Schadenersatz Sonstiges
LAG München - ArbG München
8.4.2008
6 Sa 678/07
Erfolglos gebliebener Schadensersatzanspruch aus vorvertraglichen Einstellungsverhandlungen.
BGB § 311 Abs. 2, § 280
culpa in contrahendo
Aktenzeichen: 6Sa678/07 Paragraphen: BGB§311 BGB3280 Datum: 2008-04-08 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6695 Schadensrecht - Arbeitgeberhaftung Sonstiges
BAG - LAG Düsseldorf
23.11.2006
8 AZR 701/05
Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines PKW
Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Mai 1980 (- 3 AZR 82/79 - BAGE 33, 108) ist es ständige Rechtsprechung, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer an dessen Fahrzeug entstandene Unfallschäden in entsprechender Anwendung des § 670 BGB ersetzen muss, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde. Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste. (Leitsatz der Redaktion)
BGB § 254
BGB § 611
BGB § 670
Aktenzeichen: 8AZR701/05 Paragraphen: BGB§254 BGB§611 BGB§670 Datum: 2006-11-23 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5614 Schadensrecht - Haftungsrecht Sonstiges
BAG - LAG baden-Württemberg - ArbG Stuttgart
28.09.2006
8 AZR 568/05
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei dem Erwerb von Aktien
BGB §§ 241 Abs. 2, 242, 313, 823 Abs. 2, 826
EGBGB Art. 229 § 5
EGBGB Art. 229 § 6
WpHG § 31 Abs. 2
BörsG § 45 Abs. 1 Satz 1
VerkaufsprospektG § 13 Abs. 1
Aktenzeichen: 8AZR568/05 Paragraphen: BGB§241 BGB3242 BGB§313 BGB§823 BGB§826 BörsG§45 WpHG§31 Datum: 2006-09-28 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5412
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