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Schadensrecht - Berufskrankheit
LAG Sachsen-Anhalt - ArbG Dessau-Roßlau
10.7.2009
9 Sa 348/08
Schadenersatzanspruch wegen Arbeitens an asbesthaltigen Bauteilen - Ersatz von vorgerichtlichen Mahnkosten
1. Allein die subjektive Vermutung bzw. die Befürchtung des Arbeitnehmers, bei ihm hätten sich Asbestfasern im Lungengewebe infolge Arbeitens an asbesthaltigen Bauteilen verhakt, genügt nicht, um auf das Vorliegen eines Gesundheitsschadens, schließen zu können, der eine Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers auslöst. Nicht jede Person, die über eine gewisse Zeit asbesthaltige Raumluft einatmet, erleidet unweigerlich eine Gesundheitsverletzung.
2. Nach § 12a Abs 1 ArbGG ist jeder Kostenerstattungsanspruch unabhängig von seiner Anspruchsgrundlage ausgeschlossen.
BGB § 823 Abs 1, § 823 Abs 2, § 618
ArbGG § 12a Abs 1
Aktenzeichen: 9Sa348/08 Paragraphen: BGB§823 BGB§618 ArbGG§12a Datum: 2009-07-10 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=7422 Schadensrecht - Arbeitgeberhaftung Berufskrankheit
LAG Hamm - ArbG Dortmund
18.03.2005
10 Sa 482/04
Haftung des Arbeitgebers bei Berufskrankheit, Haftungsausschluss
Umfang des Vorsatzes, Erstreckung auf Schadenseintritt und -folgen
SGB VII § 9 Abs. 1
SGB VII § 104 Abs. 1 Aktenzeichen: 10Sa482/04 Paragraphen: SGBVII§9 SGBVII§104 Datum: 2005-03-18 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=3447 Arbeits- und Angestelltenrecht Schadensrecht - Berufskrankheit Schadenersatz
LAG Köln
26.07.2002
4 Sa 309/02
Der Vorsatz des Unternehmers muss sich, wenn ein Arbeitnehmer Schadensersatz oder Schmerzensgeld wegen einer Berufskrankheit begehrt, auf die Handlung und den Erfolg (Eintritt der Berufskrankheit) beziehen.
§ 104 SGB VII Aktenzeichen: 4Sa309/02 Paragraphen: SGBVII§104 Datum: 2002-07-26 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=733
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