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Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Vergleich Wiedereinsetzung
LAG Köln - ArbG Bonn
3.3.2011
10 Ta 431/10
Prozessvergleich; Wiedereinsetzung
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung der Widerrufsfrist bei Prozessvergleichen.
ZPO § 233 ff.
Aktenzeichen: 10Ta431/10 Paragraphen: ZPO§233 Datum: 2011-03-03 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=7832 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Vergleich Berufung
LAG Köln - ArbG Köln
05.11.2004
4 Sa 724/04
Berufungsbegründung, Auslegung eines Vergleichs
1. Zu den Anforderungen an eine formell ausreichende Berufungsbegründung, wenn das erstinstanzliche Urteil nach Ablauf von 5 Monaten seit der Verkündung noch nicht zugestellt ist.
2. Auslegung der Vergleichsklausel: "Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß abgewickelt mit der Maßgabe, dass der Kläger ein monatliches Bruttogehalt von 4.200,00 DM erhält" und der weiteren Klausel, dass mit der Erfüllung des Vergleichs "alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung abgegolten" sind.
ArbGG § 66 Abs. 1 S. 2
BGB § 133
BGB § 157 Aktenzeichen: 4Sa724/04 Paragraphen: ArbGG§66 BGB§133 BGB§157 Datum: 2004-11-05 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=3054
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