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Betriebsverfassungsrecht - Betriebsrat Mitbestimmung
LAG Hamburg - ArbG Hamburg
13.9.2018
2 TaBV 5/18
Twitter-Account der Arbeitgeberin - Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
Unterhält die Arbeitgeberin einen Twitter-Account, besteht zumindest aufgrund der Funktionalität "Antwort" ein Mitbestimmungsrecht des (Gesamt-)Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
BetrVG § 87 Abs 1 Nr 6
Aktenzeichen: 2TaBV5/18 Paragraphen: Datum: 2018-09-13 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9681 Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung
LAG Schleswig-Holstein - ArbG Kiel
25.4.2018
6 TaBV 21/17
Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs
Der mit der Vorgabe einer Mindestbesetzung verbundene Eingriff in die nicht der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegende Personalplanung des Arbeitgebers ist nicht durch § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i. V. m. § 3 Abs. 1 ArbSchG gerechtfertigt.
BetrVG § 76, § 87 Abs 1 Nr 7, § 92
ArbSchG § 3 Abs 1, § 5
Aktenzeichen: 6TaBV21/17 Paragraphen: Datum: 2018-04-25 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9642 Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung Personalvertretungsrecht
ArbG Kiel
26.7.2017
7 BV 67 c/16
Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen - Mindestbesetzung mit Pflegepersonal - Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs -
1. Die Vorgabe einer Mindestbesetzung mit Pflegepersonal ist eine Maßnahme, mit der einer Gesundheitsgefährdung der eigenen Beschäftigten durch Überlastung begegnet werden kann.
2. Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. §§ 3,5 ArbSchG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zur Herbeiführung von betrieblichen Schutzmaßnahmen des Arbeitgebers, mit denen Gesundheitsschäden bei konkreten Gefährdungen, die im Rahmen einer
Gefährdungsbeurteilung festgestellt worden sind, verhütet werden sollen.
3. Der damit verbundene Eingriff in die unternehmerische Freiheit (Art. 12 GG) hat gegebenenfalls zu Gunsten der Grundrechte der Arbeitnehmer aus Art. 2 Abs. 2 GG und aus Art. 31 der EU-Grundrechte-Charta, wonach jeder Arbeitnehmer das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen sowie auf eigene körperliche Unversehrtheit hat, zurückzutreten.
BetrVG § 87 Abs 1 Nr 7, § 76 Abs 5
ArbSchG § 3 ArbSchG, § 5
GG Art 12
Aktenzeichen: 7BV67c/16 Paragraphen: Datum: 2017-07-26 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9513 Betriebsverfassungsrecht - Betriebsvereinbarung Mitbestimmung
LAG Hamburg - ArbG Hamburg
7.12.2016
6 Sa 59/16
Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen § 77 Abs. 3 und § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, Auslegung der Betriebsvereinbarung als oder Umdeutung in eine Gesamtzusage, Wirkung des Austritts des Arbeitgebers aus dem tarifschließenden Arbeitgeberverband auf tarifwidrige Betriebsvereinbarungsbestimmungen im Bereich der zwingenden Mitbestimmung
1. Regelungen in einer Betriebsvereinbarung, wonach zukünftige Tariferhöhungen des einschlägigen Branchentarifvertrags zu einer entsprechenden Erhöhung des Garantiegehalts der Arbeitnehmer führen, verstoßen gegen § 77 Abs. 3 BetrVG. Auch wenn sich eine solche
Zusage in der Präambel der Betriebsvereinbarung befindet, kann sie im Regelfall nicht als Gesamtzusage ausgelegt werden. Eine Umdeutung in eine Gesamtzusage kommt nicht Betracht, wenn es an besonderen Umständen fehlt, die die Annahme rechtfertigen, der Arbeitgeber
habe sich unabhängig von der Betriebsvereinbarung zu der zugesagten Leistung verpflichten wollen.
2. Betriebliche Regelungen zu Weihnachts- und Urlaubsgeld unterfallen dem Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Abweichende Regelungen im einschlägigen Tarifvertrag stehen der Wirksamkeit von Betriebsvereinbarungsregelungen zu Weihnachts- und Urlaubsgeld nur so lange entgegen, wie der Arbeitgeber tarifgebunden ist (§ 87 Abs. 1
Satz 1 BetrVG). Tritt der Arbeitgeber aus dem tarifschließenden Arbeitgeberverband aus, entfalten die Betriebsvereinbarungsregelungen nach dem Ende der Nachbindung aus § 3 Abs. 3 TVG Wirkung.
3. Die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hat nur dann die Unwirksamkeit auch ihrer übrigen Bestimmungen zur Folge, wenn diese ohne die unwirksamen Teile keine sinnvolle, in sich geschlossene Regelung mehr darstellen (nach BAG 05.05.2015 - 1 AZR 435/13 - juris Rn 20).
BetrVG § 77 Abs 3, § 87 Abs 1 S 1, § 87 Abs 1 Nr 10
BGB § 140
TVG § 3 Abs 3, § 4 Abs 5
Aktenzeichen: 6Sa59/16 Paragraphen: Datum: 2016-12-07 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9438 Betriebsverfassungsrecht - Betriebsrat Mitbestimmung Streik
LAG Hessen - ArbG Kassel
8.9.2016
5 TaBV 242/15
Arbeitskampfbedingte Beschränkungen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats greifen nicht ein, wenn es sich bei der Anordnung von Überstunden durch den Arbeitgeber um eine reine Streikfolgenkompensation handelt.
Die Anordnung von Überstunden ist als Kampfmaßnahme zu werten, wenn sie sich räumlich und zeitlich mit einer Streikmaßnahme deckt.
BetrVG § 87
Aktenzeichen: 5TaBV242/15 Paragraphen: BetrVG§87 Datum: 2016-09-08 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9390 Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung
LAG Schleswig-Holstein - ArbG Elmshorn
16.9.2015
3 TaBV 27/15
Mitbestimmung bei Versetzungen - ursächlicher Zusammenhang zu bevorstehenden Kündigungen - Sozialauswahl - einheitlicher Plan
1. Fallen die Arbeitsplätze mehrerer Arbeitnehmer infolge einer Änderung des Vertriebsmodells weg, kann die - vorgezogene - Versetzung vergleichbarer Arbeitnehmer auf neu geschaffene Arbeitsplätze, auf denen überwiegend Aufgaben des alten Vertriebsmodells ausgeübt werden, die berechtigte Besorgnis im Sinne des § 99 Abs. 2 Satz 3 BetrVG begründen, dass einem anderen Arbeitnehmer infolge dieser Maßnahme gekündigt wird.
2. Zur Einheitlichkeit einer Planung des Arbeitgebers und eines rechtlich relevanten Zusammenhangs (Einzelfallentscheidung)
BetrVG § 99 Abs 2 Ziff 3, § 99 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: 3TaBV27/15 Paragraphen: BetrVG§99 Datum: 2015-09-16 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9235 Betriebsverfassungsrecht - Betriebsrat Mitbestimmung
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Berlin
25.3.2015
23 TaBV 1448/14
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
1. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG setzt ein, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift betriebliche Regelungen zu treffen hat und ihm bei der Gestaltung Handlungsspielräume verbleiben (BAG, Beschluss vom 11.12.2012 - 1 ABR 81/11 - AP Nr. 19 zu § 87 BetrVG 1972 Gesundheitsschutz).
2. Sehr weit gefasste gesetzliche Generalklauseln zum Gesundheitsschutz (z.B. § 3 Abs. 1 ArbSchG, § 3a Abs. 1 Satz 1 ArbStättV) eröffnen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nur, sofern eine unmittelbare objektive Gesundheitsgefahr vorliegt oder eine zum Gesundheitsschutz
durchgeführte Gefährdungsbeurteilung (z.B. § 5 ArbSchG) einen Handlungsbedarf ergibt.
BetrVG § 87 Abs 1 Nr 7
Aktenzeichen: 23TaBV1448/14 Paragraphen: BetrVG§87 Datum: 2015-03-25 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9141 Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung
BAG - LAG Köln
25.2.2015
1 AZR 642/13
Pausengewährung - Annahmeverzug
Das Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG umfasst auch die Festlegung von unbezahlten Ruhepausen, die über die in § 4 Satz 1 ArbZG bestimmte Dauer hinausgehen.
Aktenzeichen: 1AZR642/13 Paragraphen: BetrVG§87 ArbzG§4 Datum: 2015-02-25 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9052 Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung
LAG Mecklenburg-Vorpommern - ArbG Rostock
21.8.2013
2 TaBV 4/13
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen erstreckt sich nicht auf die Frage, ob dem Arbeitnehmer eine Prämie abhängig von der Betriebszugehörigkeit zustehe (Bezugnahme auf BAG vom 19.10.2011 - 4 ABR 119/09 -).
Die Entscheidung des BAG vom 06.04.2011 - 7 ABR 136/09 - steht dem nicht entgegen.
BetrVG § 99 Abs 1
Aktenzeichen: 2TaBV4/13 Paragraphen: BetrVG§99 Datum: 2013-08-21 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=8823 Betriebsverfassungsrecht - Betriebsrat Mitbestimmung
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Berlin
7.12.2012
6 TaBV 880/12
Dienstplan
Der Aushang des Entwurfs eines Dienstplans unter Hinweis auf die noch erforderliche Zustimmung des Betriebsrats verstößt nicht gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.
BetrVG §§ 23 Abs. 3 Satz 1, 87 Abs. 1 Nr. 2
BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2
Aktenzeichen: 6TaBV880/12 Paragraphen: BetrVG§23 BetrVG§87 BGB31004 Datum: 2012-12-07 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=8586
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