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Betriebsverfassungsrecht - Betriebsversammlung Ausbildungsvertrag
LAG Hamm - ArbG Bielefeld
4.12.2009
10 TaBV 55/09
des Einsatzbetriebes; Zuordnung, Eingliederung der Auszubildenden in den
Einsatzbetrieb; Behinderung der Betriebsratsarbeit; Unterlassungs-, Feststellungsantrag
Teilnahmerecht von Auszubildenden eines reinen Ausbildungsbetriebes an Betriebsversammlungen
Auszubildende der D1 T1 AG, die einen Ausbildungsvertrag allein mit dem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen haben und während ihrer Ausbildung überwiegend in einem weiteren Tochterunternehmen der D1 T1 AG eingesetzt und ausgebildet werden, haben kein Recht auf Teilnahme an Betriebsversammlungen, die vom Betriebsrat des Einsatzbetriebes einberufen werden.
BetrVG §§ 5 Abs. 1, 42 Abs. 1, 78 S. 1
ZPO §§ 253 Abs. 2 Nr. 2, 256 Abs. 1
Aktenzeichen: 10TaBV55/09 Paragraphen: BetrVG§5 BetrVG§42 BetrVG§78 ZPO§253 ZPO§256 Datum: 2009-12-04 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=7299
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