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Arbeits- und Angestelltenrecht Verdienst- und Entlohnung - Kurzarbeit Kurzarbeitergeld
LAG München - ArbG München
24.2.2015
9 Sa 657/14
Vertragsauslegung - Aufstockungsbetrag - Kurzarbeitergeld
Die Auslegung des Vertrags ergibt, dass der Arbeitnehmer während der Zeit des Bezugs von Kurzarbeitergeld keinen Anspruch auf Zahlung eines Bruttoentgelts, sondern auf einen KUG-Zuschuss hat.
SGB II § 106 Abs 2 S 2, § 105, § 106 Abs 1
BGB § 611, § 133
Aktenzeichen: 9Sa657/14 Paragraphen: Datum: 2015-02-24 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9089 Arbeits- und Angestelltenrecht - Kurzarbeit
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Berin
19.1.2011
17 Sa 2153/10
Vereinbarung zur einstweiligen Anordnung von Kurzarbeit
Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Vereinbarung über die einseitige Einführung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber verstößt gegen §307 BGB, wenn Kurzarbeit ohne Ankündigungsfrist angeordnet werden kann. (Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7.10.2010 - 2 Sa 1230/10)
BGB § 370
Aktenzeichen: 17Sa2153/10 Paragraphen: BGB§370 Datum: 2011-01-19 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=7840 Arbeits- und Angestelltenrecht - Kurzarbeit
LAG Berlin-Brandenburg - ArbG Berlin
09.10.2009
14 Sa 1173/09
Saison-Kurzarbeit im Baugewerbe
§ 4 Nr. 6.4 BRTV-Bau wird den inhaltlichen Anforderungen an eine tarifliche Regelung i.S.d. § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG nicht gerecht, weil diese Tarifnorm keine zwingende und abschließende Regelung darüber enthält, wann Saison-Kurzarbeit einzuführen ist, so dass ein zwingendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht.
§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG
§ 4 Nr. 6.4 BRTV-Bau
Aktenzeichen: 14Sa1173/09 Paragraphen: BetrVG§87 Datum: 2009-10-09 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=7133 Arbeits- und Angestelltenrecht Beendigung von Arbeitsverhältnissen - Kurzarbeit Kündigungsrecht
1.8.2001
4 AZR 810/98
Anspruch auf Zuschuß zum Kurzarbeitergeld nach § 4 Nr. 5 GMTV Metall- und Elektroindustrie Rheinland-Pfalz besteht für die Dauer der vom Arbeitgeber tatsächlich eingehaltenen Kündigungsfrist, auch wenn sie länger ist als die tarifvertragliche (Mindest-) Kündigungsfrist.
Zuschuß zum Kurzarbeitergeld für die Kündigungsfrist;Tarifauslegung;
"Kündigungsfrist" oder "für die Dauer der Kündigungsfrist" im Sinne einer tarifvertraglichen Regelung über die Gewährung eines Zuschusses zum Kurzarbeitergeld.
TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie; Gemeinsamer Manteltarifvertrag für Arbeiter und Angestellte in der Metall- und Elektroindustrie des Landes Rheinland-Pfalz vom 31. Oktober 1986 idF vom 14. Mai 1990, gültig ab 1. April 1990 (GMTV) § 4 Nr. 5
Aktenzeichen: 4AZR810/98 Paragraphen: TVG§1 Datum: 2001-08-01 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=164
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