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Arbeits- und Angestelltenrecht - Ein-Euro-Job
BAG - LAG Rheinland-Pfalz - ArbG Ludwigshafen
26.09.2007
5 AZR 857/06
5 AZR 858/06
Status von Ein-Euro-Jobbern
BGB § 612
SGB II § 15
SGB II § 16 Abs. 3 Satz 2
Aktenzeichen: 5AZR857/06 5AZR858/06 Paragraphen: BGB§612 SGBII§15 SGBII§16 Datum: 2007-09-26 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=6157 Arbeits- und Angestelltenrecht - Ein-Euro-Job
LAG Niedersachsen - ArbG BRaunschweig
25.07.2007
15 Sa 1814/06
Vorarbeiterzulage, 1-€-Jobber
§ 3 Abs. 1 und 2 BZTV LoGrVerz ist keiner ergänzenden Tarifauslegung dahin zugänglich, dass 1-€-Jobber Arbeitern gleichzustellen sind.
§ 17 Abs. 1 Satz 1 SGBII
§ 3 Abs. 1 und 2 BZTV LoGrVerz
Aktenzeichen: 15Sa1814/06 Paragraphen: SGBII§17 Datum: 2007-07-25 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5988 Arbeits- und Angestelltenrecht Prozeßrecht - Ein-Euro-Job Rechtsweg
LAG Köln - ArbG Aachen
16.05.2007
11 Ta 106/07
Rechtsweg, Ein-Euro-Job
Für eine auf Beschaffung eines adäquaten (Ersatz-)Arbeitsplatzes wegen angeblich verschuldeten Arbeitsplatzverlustes sowie auf Schadensersatz wegen entgangener Arbeitsvergütung gerichtete Klage eines erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gegen die private Einrichtung, welche die Aufgaben nach dem SGB II für die Agentur für Arbeit wahrnimmt, ist nicht das Arbeitsgericht, sondern das Sozialgericht nach § 51 Abs. 1 Nr. 4 a SGG zuständig (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 08.11.2006 – 5 AZB 36/06 – NZA 2007, 53 ff.).
ArbGG §§ 2 Abs. 1 Nr. 3, 48
GVG § 17 a
SGB II § 16 Abs. 3
SGG § 51 Abs. 1 Nr. 4 a
Aktenzeichen: 11Ta106/07 Paragraphen: ArbGG§2 ArbGG§48 GVG§17a SGBII§16 SGG§51 Datum: 2007-05-16 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5850 Betriebsverfassungsrecht Arbeits- und Angestelltenrecht - Mitbestimmung Ein-Euro-Job
ArbG Reutlingen
18.1.2007
2 BV 5/06
Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG - Ein-Euro-Jobber
Dem Betriebsrat steht ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG zu, wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb erwerbsfähige Hilfebedürftige i.S.d. § 16 Abs.3 S.2 SGB II (sog. Ein-Euro-Jobber) beschäftigt.
Aktenzeichen: 2BV5/06 Paragraphen: Datum: 2007-01-18 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5556 Arbeits- und Angestelltenrecht Betriebsverfassungsrecht - Ein-Euro-Job Mitbestimmung
ArbG Berlin
12.10.2006
81 BV 11284/06
Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Beschäftigung von "Ein-Euro-Kräften"
1. Die Beschäftigung von "Ein-Euro-Kräften" in vom Arbeitgeber geschaffenen Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates gem. § 99 BetrVG.
2. Der Betriebsrat kann die Zustimmung zur Beschäftigung einer "Ein-Euro-Kraft" gem. § 99 Abs. 2 Nr.1 BetrVG verweigern, wenn die in § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II geregelten Voraussetzungen nicht vorliegen.
BetrVG § 99
SGB II § 16 Abs. 3 Satz 2
Aktenzeichen: 81BV11284/06 Paragraphen: BetrVG§99 SGBII§16 Datum: 2006-10-12 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5450 Arbeits- und Angestelltenrecht Betriebsverfassungsrecht - Ein-Euro-Job Mitbestimmung
ArbG Berlin
11.10.2006
29 BV 11287/06
MAE-Kraft; Einstellung; Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
1. Die Einstellung einer sog. MAE-Kraft ("1-Euro-Job") ist zustimmungspflichtig gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG, jedenfalls dann, wenn dem „Arbeitgeber“ zumindest eine abstrakte Auswahlmöglichkeit oder ein Ablehnungrecht eingeräumt ist.
2. Im Rahmen seiner Mitbestimmung kann der Betriebsrat seinen Widerspruch auch auf § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG stützen, etwa, wenn die Beschäftigung der MAE-Kraft gegen § 16 Abs. 3 SGB II verstößt, weil sie dessen Voraussetzungen nicht erfüllt.
BetrVG § 99 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4;
SGB II § 16 Abs. 3
Aktenzeichen: 29BV11287/06 Paragraphen: SGBII§16 BetrVG§99 Datum: 2006-10-11 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5449 Arbeits- und Angestelltenrecht - Ein-Euro-Job
LAG Rheinland-Pfalz - ArbG Ludwigshafen
08.08.2006
2 Sa 401/06
Ein-Euro-Jobber sind keine Arbeitnehmer
Aktenzeichen: 2Sa401/06 Paragraphen: Datum: 2006-08-08 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=5263 Prozeßrecht Arbeits- und Angestelltenrecht - Prozeßkostenhilfe Ein-Euro-Job
LAG Rheinland-Pfalz - ArbG Ludwigshafen
03.02.2006
10 Ta 14/06
Arbeitsgelegenheit. Ein-Euro-Job. Arbeitsleistung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit i. S. v. § 16 Abs. 3 SGB II „Ein-Euro-Job”).
SGB II § 16 Abs. 3 Aktenzeichen: 10Ta14/06 Paragraphen: SGBII§16 Datum: 2006-02-03 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=4431 Arbeits- und Angestelltenrecht - Ein-Euro-Job
ArbG Ulm
17.1.2006
8 Ca 339/05
Arbeitsverhältnis beim Einsatz eines "Ein-Euro-Jobbers"
Zwar wird teilweise vertreten, dass bei Nichtbeachtung der Voraussetzung der "Zusätzlichkeit" ein "faktisches" Arbeitsverhältnis entstehe, kraft dessen der "Ein-EuroJobber" befugt sei, das übliche Entgelt zu fordern. Dieser Auffassung kann jedoch nicht gefolgt werden. Die bestehende Gesetzeslage geht bei einem Einsatz eines sogenannten "Ein-Euro-
Jobbers" von einem "Dreiecksverhältnis" aus. Der Leistungsträger schafft, meist bei externen Dritten, die Arbeitsgelegenheiten, die ein Teil des Sozialrechtsverhältnisses zum erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen bleiben. Sie sollen integraler Bestandteil des Sozialrechtsverhältnisses
sein, in dem das Konzept des Förderns und Forderns umgesetzt wird. "Ein-
Euro-Jobs" können daher nicht Gegenstand eigenständiger, konstitutiv wirkender Vereinbarungen zwischen externem Maßnahmenträger und "Ein-Euro-Jobber" sein. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: 8Ca339/05 Paragraphen: Datum: 2006-01-17 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=4947
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