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Altersversorgung - Betriebsrenten Rentenanpassung
BAG - LAG Hamburg
19.11.2019
3 AZR 332/18
Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung von Vordienstzeiten - Auslegung einer Zusage
Auslegung eines Schreibens, in dem die Arbeitgeberin zusagt, dass die absolvierte Dienstzeit als Vordienstzeit angerechnet wird. Die Anrechnung der Vordienstzeit gelte ab sofort für alle von der Dienstzeit abhängigen Leistungen einschließlich der Höhe der betrieblichen
Altersversorgung bei Eintritt des Versorgungsfalls, jedoch nicht mit Wirkung für die Ermittlung der Unverfallbarkeit eines Versorgungsanspruchs bei Ausscheiden vor Eintritt des Versorgungsfalls; hier verbleibe es bei der gesetzlichen Regelung.
Aktenzeichen: 3AZR332/18 Paragraphen: Datum: 2019-11-19 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=10069 Altersversorgung - Betriebsrenten Rentenanpassung
LAG Saarland - ArbG Saarland
13.11.2019
1 Sa 1/19
Zur Verwirkung eines Anspruchs auf Neuberechnung einer Betriebsrente
BetrAVG § 16 Abs 1, § 18a S 2 BetrAVG
BetrVG § 75 Abs 1, § 77 Abs 4 BetrVG
BGB § 199 Abs 1
Aktenzeichen: 1Sa1/19 Paragraphen: Datum: 2019-11-13 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=10053 Altersversorgung - Betriebsrenten Rentenanpassung
LAG Rheinland-Pfalz - ArbG Koblenz
09.09.2019
3 Sa 48/17
Betriebsrentenanpassung
BetrAVG § 16
BetrVG § 75
BGB §§ 305ff
Aktenzeichen: 3Sa48/17 Paragraphen: Datum: 2019-09-09 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9986 Altersversorgung - Betriebsrenten Rentenanpassung
LAG Hamburg - ArbG Hamburg
21.8.2019
7 Sa 2/19
Betriebliche Altersversorgung - Abbau Überversorgung - Änderung Anpassungsregelung
1. Werden in einer Versorgungsregelung Änderungen mit dem Ziel des Abbaus einer Überversorgung vorgenommen und zugleich Anpassungsregelungen verändert, müssen unabhängig von der Schwere des Eingriffs die zur Rechtfertigung angezogenen Gründe gerade den vorgenommenen Eingriff tragen.
2. Auch bei Bestehen eines Anpassungsrechts wegen planwidriger Überversorgung darf durch das Anpassungsrecht in die geltende Vereinbarung nicht stärker eingegriffen werden, als es durch die Grundlagen der ursprünglichen Vereinbarung geboten ist.
Aktenzeichen: 7Sa2/19 Paragraphen: Datum: 2019-08-21 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=10006 Altersversorgung - Betriebsrenten Rentenanpassung
LAG Baden-Württemberg - ArbG Stuttgart
7.8.2019
4 Sa 6/19
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG bei Gesamtversorgungszusagen
1. Grundsätzlich ist für jede Versorgungsleistung eine getrennte Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG vorzunehmen (Anschluss an BAG 14. Februar 2012 - 3 AZR 685/09).
2. Soll eine Versorgungszusage in Zusammenschau mit Versorgungsleistungen einer Pensionskasse eine Gesamtversorgung gewährleisten und ist die Leistungszusage mit den Leistungen der Pensionskasse derart verkoppelt, dass auch nach Eintritt des Versorgungsfalls bei Anpassungen ein bestimmtes Gesamtversorgungsniveau dauerhaft fortgeschrieben werden soll, so kann ausnahmsweise eine Einheitsbetrachtung dergestalt geboten sein, dass die Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG bezogen auf die Gesamtversorgung vorzunehmen ist. Dies muss sich aus der Versorgungszusage jedoch hinreichend
deutlich ergeben. In diesen Fällen dienen die Zuweisungen der Überschussbeteiligungen der Pensionskasse nicht der Erfüllung der Anpassungspflicht gem. § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG, sondern haben nur die Funktion, zur versprochenen Gesamtversorgungsleistung
beizutragen und den Arbeitgeber von sonstigen Versorgungsleistungen, die diesem Ziel dienen, zu entlasten.
Aktenzeichen: 4Sa6/19 Paragraphen: Datum: 2019-08-07 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9924 Altersversorgung - Betriebsrenten Rentenanpassung
BAG - LAG Hamburg
23.7.2019
3 AZR 357/17
Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Gesamtversorgung
§ 552a ZPO gilt auch im Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsger
Aktenzeichen: 3AZR357/17 Paragraphen: Datum: 2019-07-23 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9879 Altersversorgung - Betriebsrenten Rentenanpassung
LAG Hamburg - ArbG Hamburg
21.6.2019
7 Sa 92/18
Betriebliche Altersversorgung
1. Sieht eine Versorgungsordnung eine Steigerung von Leistungen betrieblicher Altersversorgung entsprechend der Entwicklung gesetzlicher Renten vor und ist festgelegt, dass davon abgewichen werden darf, wenn eine solche Steigerung nicht für vertretbar gehalten wird, kommt eine abweichende Steigerung nur in Betracht, wenn die Veränderung der Renten
entsprechend der gesetzlichen Rentenentwicklung und damit die sich hieraus ergebende langfristige Steigerung der Kostenbelastung nicht hinnehmbar ist.
2. Zum Umfang der Darlegungslast für eine solche Nichtvertretbarkeit
BGB § 315
BetrAVG § 16
Aktenzeichen: 7Sa92/18 Paragraphen: Datum: 2019-06-21 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9940 Altersversorgung - Rentenanpassung Betriebsrenten Sonstiges
LAG Niedersachsen - ArbG Lüneburg
20.11.2018
3 Sa 496/16 B
Anpassung einer Versorgungsordnung wegen Äquivalenzstörung
Durchführung des Barwertvergleichs bei der Ablösung einer Versorgungsordnung.
Aktenzeichen: 3Sa496/16 Paragraphen: Datum: 2018-11-20 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9737 Altersversorgung - Betriebsrenten Rentenanpassung
LAG Hamburg - ArbG Hamburg
8.3.2018
1 Sa 21/17
Pflicht zur Erhöhung der Betriebsrente
Ist in einer Gesamtbetriebsvereinbarung vorgesehen, dass der Vorstand von einer in der Vereinbarung vorgesehenen Erhöhung der Betriebsrente entsprechend der Erhöhung der gesetzlichen Altersrente absehen kann, wenn er diese nicht für vertretbar hält, bedarf dieses auf das Unternehmen bezogener wirtschaftlicher und in der Regel finanzieller Gründe.
BetrAVG § 16
BetrVG § 77
Aktenzeichen: 1Sa21/17 Paragraphen: Datum: 2018-03-08 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9589 Altersversorgung - Betriebsrenten Rentenanpassung
LAG Baden-Württemberg - ArbG Stuttgart
7.3.2018
4 Sa 52/17
Anpassung der Betriebsrente
Auslegung einer tariflichen Regelung zur Betriebsrentenanpassung
Aktenzeichen: 4Sa52/17 Paragraphen: Datum: 2018-03-07 Link: pdf.php?db=arbeitsrecht&nr=9586
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